Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse

Von Andrea Zinober & Teresa Bogensberger | Lindeverlag 2020

Geschäftsgeheimnisse erfolgreich schützen

Know-how und Geschäftsgeheimnisse gehören zu den wertvollsten Assets eines Unternehmens und sind wesentliche Grundlagen für seinen Erfolg. Diese zu erkennen und richtig zu schützen ist essenziell, in der Praxis jedoch oft eine Herausforderung.

Dieses Praxishandbuch bietet – vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse – einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage und deckt alle relevanten Bereiche ab. Behandelt werden folgende Themen:

  • Wesentliche Änderungen durch die UWG-Novelle 2018
  • Compliance, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Rechtsdurchsetzung inkl. Schiedsgerichtsverfahren und Alternative Streitbeilegung
  • Erläuterung der neuen Voraussetzungen des Geheimnisschutzes
  • Darstellung notwendiger und zweckmäßiger Geheimhaltungsmaßnahmen
  • Erklärung der Möglichkeiten vertraglicher Absicherung
  • Risikobereiche und Haftungen
  • Darstellung der Besonderheiten und Sonderbestimmungen für Geheimnisschutz in Gerichtsverfahren

Zahlreiche Praxistipps runden dieses praktische Nachschlagwerk ab, das sich gleichermaßen an Unternehmer und Geschäftsführer sowie an die mit der Materie betrauten Mitarbeiter und an juristische Praktiker richtet.

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Geschäftsgeheimnisse in Gefahr?

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr?

Von Teresa Bogensberger und Andrea Zinober

Bis Samstag muss die Geheimnisschutz-Richtlinie der EU umgesetzt sein. Eine Regierungsvorlage dazu gibt es bis jetzt nicht.

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr?

In der allgemeinen Aufregung über die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der seit 25. Mai 2018 anzuwendenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde die bis 9. Juni 2018 umzusetzende Geheimnisschutz-Richtlinie – Richtlinie (EU) 2016/943 – bis jetzt eher vernachlässigt. Dabei wird vor allem übersehen, dass die DSGVO lediglich die Daten natürlicher Personen und somit nicht Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen schützt. Die Umsetzung der Geheimnisschutz-Richtlinie ist im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) geplant, eine Regierungsvorlage dazu gibt es bis jetzt noch nicht.

Die Richtlinie definiert den Begriff des Geschäftsgeheimnisses erstmals einheitlich, wobei „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ Bestandteil dieser Definition sind. Damit sind nicht nur Maßnahmen zum Schutz vor kriminellen Angriffen auf das Geistige Eigentum der Unternehmen erfasst. Diese werden immer häufiger durch professionelle Anbieter abgedeckt, die über automatisierte Systeme das Internet auf unautorisierte Verwendungen von Marken, Domains oder auch urheberrechtlich geschützten Fotos prüfen.

Mangelndes Bewusstsein für Wert von Geschäftsgeheimnissen

Oft lauert die Gefahr im Unternehmen selbst, aber in vielen Unternehmen besteht ein mangelhaftes Bewusstsein für den Wert und die Einzigartigkeit von Geschäftsgeheimnissen, auch weil täglich mit diesen gearbeitet wird. Der Verlust von Geheimnissen kann leicht irreparabel sein. Die hier von Mitarbeitern und Führungskräften ausgehende Gefahr wird oft unterschätzt. Aktive Geheimhaltungsmaßnahmen im vertraglichen, organisatorischen und technischen Bereich sind daher zum Schutz dieser Unternehmenswerte unabdingbar. Folgende Maßnahmen sollten gesetzt werden: Dokumentation der Geschäftsgeheimnisse und der Schutzmaßnahmen; Unternehmensrichtlinien, zu deren Einhaltung sich alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertragspartner verpflichten müssen; Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Vertragspartnern mit Weitergeltung nach Vertragsende, Konkurrenzverboten (bei aufrechtem Vertrag) und Konkurrenzklauseln (nach Vertragsende); „Need-to-know“-Basis beim Kreis der eingeweihten Personen und Umfang der erteilten Informationen einschließlich Zugangsbeschränkungen und Verschlüsselungen; Schulung der „Anwender“ (Mitarbeiter, Vertragspartner) und Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen; Protokollierung, welche Personen wann auf welche Inhalte zugegriffen haben; Regelmäßige Überprüfung auf mögliche Sicherheitslücken.

Im Verletzungsfall stehen zivil-, arbeits- und strafrechtliche Sanktionen zur Verfügung. Dazu gehören auch das Verbot der Herstellung und des Vertriebs rechtsverletzender Produkte, deren Vernichtung sowie Schadenersatzansprüche. Alle diese Ansprüche setzen aber voraus, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ im oben genannten Sinn nachweisbar gesetzt wurden. Es ist daher höchste Zeit, dass Unternehmen ihre Schutzmaßnahmen an die neuen Bestimmungen zum Geheimnisschutz anpassen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu sichern.

Europäischer Gerichtshof schützt Luxusmarken vor Amazon und Co

Teresa Bogensberger im Wirtschaftsteil des Standards darüber, warum das Urteil gegen Drittplattformen allerdings offen lässt, welche Waren genau betroffen sind.

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