Tatort Arbeitsplatz in Zeiten des Hochfahrens
Arbeitgeber, die Schutzpflichten verletzen, können sich auch dann strafbar machen, wenn es zu keiner Infektion kommt.
(Gastbeitrag von Teresa Bogensberger und Philip Marsch | Die Presse | 27.4.2020)
Arbeitgeber, die Schutzpflichten verletzen, können sich auch dann strafbar machen, wenn es zu keiner Infektion kommt.
(Gastbeitrag von Teresa Bogensberger und Philip Marsch | Die Presse | 27.4.2020)